Die Debatte ist interessant und ich finde es schön, dass Professor Mayer hier im Dialog „mitspielt“. Mir scheint der wesentliche Unterschied in dem letzten Beitrag plastisch geworden sein. Die Mayersche Lösung scheint zu sein, ohne konkrete normative Rechtsfolgenanordnung („gleich ob der konkrete Europarechtsverstoss im Richtlinienrecht, der Unionstreue, bei den Grundrechten oder den Grundfreiheiten „) dennoch rechtliche Folgen aus einer inneren Logik des Unionsrechts ableiten zu können (bspw. indem man sie aus Werten extrapoliert, dem Gesamtsystem unterschiebt oder der Idee des Naturrechts Überzeugung abgewinnt ect.). Das ist natürlich eine sehr sympathische Idee, weil man missliebige Zustände (sei es die Verfassungsentwicklungen in Ungarn oder die Geheimdienstarbeit in Großbritannien) zum Anlass nimmt, nach „Lösungen“ im (Europa)Recht (warum nicht Vereinte Nationen) zu suchen. Aufmerksamer Leser meint dagegen, dass man nicht etwas herausholen kann, was nicht da ist. Das führt dann nicht zwingend zu den gewünschten Ergebnissen, lässt aber immerhin Ideen wie Gewaltenteilung und Demokratie intakt, weil es mit der Prämisse arbeitet, dass sich nicht alles aus jedem ableiten lässt. Die EU kann bei Fragen der nationalen Sicherheit nur mit Watte werfen, weil man ihr kein Schwert in die Hand gegeben hat…
↧