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Channel: Comments on: Mit Europarecht gegen die amerikanischen und britischen Abhöraktionen? Teil 2: GCHQ
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Von: Aufmerksamer Leser

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@Aufmerksamer Leser: Lieber Herr Rensen. Ich erinnere daran, dass ich es war, der Sie weiland vor Herrn Prof. Mayer in Schutz nahm, der Sie der Trollerei bezichtigte. Nun heißt es „Rensen schützt den Mayer“? Ich möchte wirklich ernsthaft versichern, dass meinerseits weder „Böswilligkeit“ noch Freude im Sinne von § 242 StGB vorliegt. Herr Mayer hat sich auch nicht dahingehend eingelassen. Lassen wir doch daher die Kirche vielleicht vorerst im Dorf?
Die Sachfrage, um die wir hier streiten, ist doch letztlich, ob die Rechtsfortbildungskompetenz des EuGH sich darauf erstrecken kann, den Geheimdiensten in Europa mal zu zeigen, wer Koch und wer Kellner ist. Ich bin da eher timide. Herr Mayer sagt – wenn ich Ihn richtig verstehe – , wo eine Lücke, da ein Rechtsfortbilder.

P.S. Schopenhauer und „runter mit dem Visier“? Das war eine Lanze für Polemik. Hätte ich Theobald Tiger sagen sollen?


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