Ich habe am Wochenende mit einem Anwalt reden müssen, der dachte, Ö-Recht sei “reine Laberei”. Am Ende des Gesprächs war er zumindest neugierig geworden und wollte dem Fach eine Chance geben. Jetzt lese ich hier:
“Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es unabhängig von der rechtlichen Verortung im Europarecht im einzelnen, auch unabhängig von europarechtsdogmatischen Einordnungen als Bereichsausnahmen, Rechtfertigungen, zwingende Erfordernisse usf., um eine grundsätzliche Abwägung zwischen dem Argument der nationalen und der inneren Sicherheit einerseits und den Freiheitsgewährleistungen des Unionsrechts andererseits geht. Diese Frage wird man klären müssen.”
Das Recht klärt diese Frage also nicht?! Sondern das macht wer? Wer ist “man”? Der “Diskurs der Gerechten”?