Schöne Grüsse an Ihren Anwalt, ist wohl schon länger her gewesen mit der Ausbildung im Öffentlichen Recht bei ihm oder ihr: Abwägungsfragen wie sie hier angesprochen sind kann man in aller Regel gerade nicht abstrakt entscheiden (“nationale Sicherheit hat immer Vorrang”), sondern letztlich nur konkret. Wer? Hier der EuGH. Geht um Europarecht.
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