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Channel: Comments on: Mit Europarecht gegen die amerikanischen und britischen Abhöraktionen? Teil 2: GCHQ
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By: Franz Mayer

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Im geltenden Europarecht ist weder konkret von “NSA” noch von “GCHQ” die Rede. Damit ist nicht gesagt, dass Europarecht hier keine Vorgaben macht. Das ist eine Frage der Auslegung des Europarechts. Für diese Auslegung ist der EuGH letztentscheidend zuständig. Artikel 344 (ex-Artikel 292 EGV): “Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung der Verträge nicht anders als hierin vorgesehen zu regeln.” In den Verträgen ist vorgesehen, dass der EuGH das Unionsrecht auslegt.


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