@Franz Mayer: Ich freue mich, dass Sie auf die Nachfrage eingehen! Aber Ihre Antwort ist ausweichend: NSA und GCHQ müssen im Europarecht natürlich nicht erwähnt werden, um rechtliche Anforderungen an beide ermitteln zu können (Herr Müller wird im StGB auch nicht genannt, gleichwohl wird er ggf. “als Mörder” verurteilt). Wenn Sie wollen, dass der EuGH das Unionsrecht auslegt, muss der Gerichtshof dasselbe tun, was Sie in Ihrer Stellungnahme versucht haben – auslegen. Wenn Ihr Befund zutreffend ist, dass das Europarecht die Frage nicht klärt, wird der EuGH genau dies feststellen müssen, das Europarecht wird uns also nicht vor dem GCHQ schützen. Ihr Text klingt aber so, als ob Sie sagen wollen: Das Europarecht klärt die Frage nicht. Der EuGH entscheidet trotzdem (!), wo die Grenzen geheimdienstlicher Befugnisse liegen.
Glauben Sie im Ernst, die “Herren der Verträge” sähen das auch so?
Und – nota bene – Die Briten, die schon den Fiskalpakt nicht unterschrieben haben, sollen “deutsche” (Sie sprechen für B90/Grüne?) Datenschutzvorstellungen übernehmen, weil?