Der EuGH kann feststellen, dass die Berufung auf die nationale Sicherheit alleine nicht ausreicht, sondern kann die Reichweite entsprechender Bereichsausnahmen bzw. von Rechtfertigungsgründen ausmessen. Und dann kann sich ergeben, dass GB das Europarecht verletzt. Was dann passiert, hängt vom Verfahren ab (Vertragsverletzungsverfahren, Vorlageverfahren).
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