Ein neues Wort: “ausmessen”! Also “misst” der EuGH das Europarecht aus, an den Stellen, wo dieses Recht keine Vorgaben macht? (wenn ja: Was wird dann gemessen?)? Vielleicht antworten Sie mit einem “Ja” oder einem “Nein”.
Nochmals: Sie meinen, der britische Geheimdienst lässt sich von seiner Tätigkeit abbringen, wenn der EuGH etwas “ausmisst”, von dem Sie sagen, dass da (noch) keine Vorgaben sind?